Selbstverständnis und Aufgaben


Der Betreuungsverein Bautzen will dazu beitragen, dass alle Möglichkeiten betreuter Personen zur Führung eines selbstbestimmten Lebens genutzt und unterstützt werden. Grundlage des Handelns des Vereins und seiner Mitglieder sowie Mitarbeiter sind der Artikel 1 des Grundgesetzes:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

 

Die gesetzlich festgelegten Aufgaben unseres Vereins sind unter § 15 BtOG geregelt (auszugsweise):

1. planmäßig über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu informieren,

2.sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer zu bemühen,

3.vom Betreuungsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer in ihre Aufgaben einzuführen, sie fortzubilden und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen,

4.mit ehrenamtlichen Betreuern eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung im Sinne von Nummer 3 abzuschließen, sofern eine solche Vereinbarung nach § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 1816 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist oder von dem ehrenamtlichen Betreuer gewünscht wird, und

5.Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.

 

Unser Selbstverständnis umfasst sich als Informations-, Koordinations- und Unterstützungsplattform nach dem Betreuungsrecht. Wir arbeiten eng mit der örtlichen Betreuungsbehörde des Landratsamtes Bautzen und den ansässigen Amtsgerichten sowie allen sozialen Organisationen im gesamten Kreisgebiet zusammen.