Herzlich Willkommen
Jeder von uns besitzt Rechte, doch einige können sie nicht selbst wahrnehmen. Wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann, so kann das Betreuungsgericht für ihn einen Betreuer einsetzen.
Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Führung ehrenamtlicher Betreuungen und informieren Sie zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Des Weiteren finden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner, um das Ehrenamt als Betreuer zu beginnen.